http://www.ergo-online.de/site.aspx?url=html/gefaehrdungsbeurteilung/grundlagen_und_anforderungen/dokumentation.htm
Regine Rundnagel
- Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ermöglicht dem Betrieb die Entwicklung und Steuerung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes.
- Sie beinhaltet die Gefährdungsbeurteilung, die Verbesserungsmaßnahmen und die Ergebnisse der Überprüfung.
- Zusammengefasste Angaben sind möglich, wenn Gefährdungssituationen gleichartig sind.
- Auch alle Unfälle müssen dokumentiert werden.
- Ausgenommen sind Betriebe mit 10 und weniger Beschäftigten.
Dokumentation ist immer sinnvoll
Verschiedene Gründe sprechen dafür, die Aktivitäten, Maßnahmen und Ereignisse im betrieblichen Arbeitsschutz zu dokumentieren:
- Nachweis der Pflichtenerfüllung gegenüber den prüfenden staatlichen Behörden und der Berufsgenossenschaft Grundlage für die Arbeitsplanung und für ein Arbeitsschutzmanagement
- Grundlage für die Entwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes als kontinuierlicher Verbesserungsprozess
- Vergleichsdaten für die Wirksamkeitsüberprüfung und Effektivierung von Maßnahmen
- Grundlage für das Informationsrecht des Betriebs– und Personalrates
- Grundlage für das Informationsrecht der Beschäftigten
- Grundlage für die Arbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und der Sicherheitsbeauftragten sowie die Arbeit des Arbeitsschutzausschusses
- Grundlage zur Entwicklung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsförderprogrammen
Die Dokumentationspflicht ist ein grundlegender Bestandteil eines systematischen und geplanten Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie soll zur Evaluierung, d.h. Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen geeignet sein.
Ohne Dokumentation der betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzaktivitäten lässt sich die Pflicht zur betrieblichen Selbstüberwachung nicht sinnvoll durchführen. Schriftliche Unterlagen sind daher unverzichtbar. …