DIN trickst Arbeitnehmer beim Arbeitsschutz aus

Nach dem PAS-verfahren zu erarbeitende DIN-SPECs, die “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes” enthalten, konnten ursprünglich beim DIN nicht eingereicht werden, denn hier ist Konsensbildung wichtig. Aber dem DIN scheint das Geschäft wichtiger zu sein, als eine ordentliche Entwicklung von Standards. Den Treibern der DIN-SPEC 91020 ist es damit gelungen, die Arbeitnehmer von der Konsensbildung bei einer DIN SPEC zum Gesundheitsmanagement (aber mit Aspekten des Arbeitsschutzes) fernzuhalten. Ich finde diese Trickserei nicht sehr redlich.
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=DIN_SPEC_91020&oldid=149633709#Zertifizierung

Schon bei der Erstellung der DIN SPEC [91020] wurden Akkreditierungsanträge bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) in die Wege geleitet. Im Juli 2013 berief die DAkkS eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe des SK-M ein, die die Möglichkeiten für Akkreditierungen für DIN SPEC 91020 sondieren soll. Am 1.12.2015 veröffentlichte die DAkkS „Spezielle Anforderungen zur Akkreditierung von Zertifizierungsstellen, die Managementsysteme nach DIN SPEC 91020:2012 ‘Betriebliches Gesundheitsmanagement’ zertifizieren“, die Aspekte des Arbeitsschutzes enthalten, obwohl vom DIN eine Anfrage nach Erarbeitung einer DIN-SPEC nach dem PAS-Verfahren abgelehnt worden wäre, wenn sie “Aspekte des Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutzes enthält”. Damit ist es den privatwirtschaftlichen Entwicklern der DIN SPEC 91020 gelungen, eine den Arbeitsschutz betreffende und im PAS-Verfahren entwickelte DIN SPEC ohne Konsensbildung z.B. mit Gewerkschaften auf den Arbeitsschutz anwendbar zu machen.