Die Österreicher sind schneller …

… als die Deutschen. Bei uns wird’s noch dauern mit der “Anti-Stress-Verordnung”.
http://kompetenzzentrumarbeitspsychologie.wordpress.com/category/arbeitsinspektorat/

KOMPETENZZENTRUM ARBEITSPSYCHOLOGIE – Info: Evaluierung psychischer Belastungen verpflichtend ab 1.1.2013! www.evaluierung-psychischer-belastungen.at
ASchG-Novelle 2012 / 2013

 
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=710451&dstid=&titel=Änderungen,bei,Arbeitnehmerschutzvorschriften, 2013-01-03

… Die Arbeitgeber müssen nun bei der Evaluierung und bei der Gefahrenverhütung ausdrücklich auch psychische Belastungen mit berücksichtigen. Nach Zwischenfällen mit erhöhter arbeitsbedingter psychischer Fehlbeanspruchung ist eine Überprüfung und erforderlichenfalls Anpassung der Evaluierung vorzunehmen.
Dazu können auch Arbeitspsychologen in die Evaluierung eingebunden werden. Eine Mindesteinsatzzeit von Arbeitspsychologen im Rahmen der Präventivdienste, wie sie in der Entstehungsphase der Novelle zeitweise in Diskussion war, wurde jedoch nicht eingeführt.
Bei der Gefahrenverhütung sind ausdrücklich auch die Gestaltung von Arbeitsaufgaben und Art der Tätigkeiten, die Arbeitsumgebung sowie Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation zu berücksichtigen. …

Schreibe einen Kommentar