Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?

Newsletter arbeitsrecht.de 13/11 (Juni 2011)
Redaktion arbeitsrecht.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in Fortführung des Newsletters 08/11 zum Thema “Arbeits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz” befasst sich die aktuelle Ausgabe mit der Gefährdungsbeurteilung. Viele Betriebe und Behörden machen von diesem Instrument nur eingeschränkt Gebrauch. Dabei existiert die gesetzliche Verpflichtung im Arbeitsschutzgesetz bereits seit fünfzehn Jahren. Es ist wichtig, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu nutzen, um ein gesundes und längeres Arbeitsleben zu ermöglichen. Schließlich ist die Rente mit 65 Jahren schon in weite Ferne gerückt.
Ihre arbeitsrecht.de-Redaktion
 
Die Gefährdungsbeurteilung – das unbekannte Wesen?
Inhaltsübersicht:

  • Einleitung
  • Rechtsgrundlage
  • Wer ist für die Gefährdungsbeurteilung zuständig?
  • Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt?
  • Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
  • Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung
  • Handlungshilfen zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Welchen Einfluss haben die Mitarbeitergremien?
  • Kostenlast

Einleitung
Die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) hat 2008 eine europaweite Informationskampagne für Gefährdungsbeurteilungen entwickelt. Diese richtete sich insbesondere an Hochrisikobranchen und an kleine und mittlere Unternehmen. Dort wird unter anderem betont, dass viele diese Beurteilung als eine einmalige Maßnahme ansehen und sie nicht zur Regel machen. Risiken werden nicht in ihrer Gesamtheit analysiert und beurteilt. Langzeitwirkungen werden vernachlässigt. Insbesondere psychosoziale Faktoren der Arbeitsorganisation werden bei der Gefährdungsbeurteilung nur selten berücksichtigt. Auch die Effizienz der ergriffenen Maßnahmen wird größtenteils nicht überwacht. Das zeigt, dass die Bedeutung der Gefährdungsbeurteilung in der aktuellen Arbeitswelt noch nicht erkannt und genutzt wird.

(Hervorhebung und Link nachträglich eingefügt)
Die Ausgabe 13/11 ging wohl Anfang August online. Ich habe hier nur den Anfang wiedergegeben. Die vollständigen Ausgaben des Newsletters können Sie in einem Abonnement kostenfrei beziehen.
Die Ausgabe 08/11 kann schon im Archiv von arbeitsrecht.de abgerufen werden. Der Absatz “Beteiligung der Arbeitnehmervertretungen” zur Mitbestimmung im Arbeitsschutz hat mich besonders interessiert.

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