Das IST ist im Irrtum

In http://www.ist.de/news/4687/psychische-belastungen-jetzt-im-arbeitsschutzgesetz-verankert.html meint das IST-Studieninstitut:

[…] Seit kurzem sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet in der Gefährdungsbeurteilung auch die psychischen Belastungen zu erfassen. […]

Das ist falsch. Diese Änderung des Arbeitsschutzgesetzes ist eine Klarstellung bereits geltenden Rechts.