Burnout kann zu schweren Krankheitsbildern führen

In den letzten Tagen im Web aufgetaucht:

Arbeitgeber können es ihrem Betriebsrat nicht verwehren, an einem – von der Firma finanzierten – Seminar zum Thema „Burnout im Unternehmen“ teilzunehmen. Burnout ist zwar keine „Krankheit“, stellt aber „eine Gefährdungslage dar, die zu schweren Krankheitsbildern führen kann“.

Arbeitsgericht Essen, 3 BV 29/11, 2011-06-30
Das hatten wir schon: http://blog.psybel.de/2011/10/07/betriebsrat-muss-gefaehrdungen-erkennen/

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