Bloß keine Fehler zugeben

Wieviel Schutz können Arbeitnehmer von der Gewerbeaufsicht, von den Berufsgenossenschaften und von Zertifizierungsgesellschaften erwarten?
Die Pflichtversäumnisse, die Aufsichtspersonen und Auditoren bei unzureichendem Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz in einem Betrieb heute feststellen können, hätten von ihnen schon früher erkannt werden müssen. Könnte es sein, dass die Furcht, Versäumnisse bei der Kontrolle zugeben zu müssen, die Strenge der Prüfung etwas “mildert”?
Wie vertrauensvoll können sich Arbeitgnehmer und ihre Vertreter an Aufsichtspersonen und Auditoren mit Hinweisen zu Mängeln im Arbeitsschutz wenden, die bei aufmerksamer Kontrolle schon früher hätten bemerkt werden müssen?

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