Die wegen eines unheimlich wichtigen Sommerloch-Themas noch einmal überarbeitete BetrSichV trat im Juli 2015 in Kraft:
- Vergleich 2015 zu 2002: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Anlagen-und-Betriebssicherheit/pdf/Betriebssicherheitsverordnung-alt-neu.pdf (Gefährdungsbeurteilung: Seite 10/75, psychische Belastungen: 11/75, Personenumlaufaufzüge: 53/75)
- 10 wichtige Punkte für den Betriebsrat (Seite 10): https://www.igmetall.de/internet/Extra-TippNeueBetriebssicherheitsverordnung__6b3a9e921c18fd1f603a9f464a41199deae02646.pdf
[…] Der Begriff der Gefährdung darf keinesfalls auf Unfallgefahren verengt werden! Die BetrSichV fordert ausdrücklich die Berücksichtigung der physischen und psychischen Belastungen der Beschäftigten. Das schliesst die ergonomische, alters- und alternsgerechte Gestaltung von Arbeitsmitteln oder die Zusammenhänge etwa mit Arbeitsumgebung, Arbeitsorganisation, Arbeitsrhythmus oder Arbeitszeit mit ein. […]
- 3 Fragen zur Betriebssicherheit: http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2015/08/drei-fragen-zur-betrsichv.php?newsletter=BR-Newsletter%2F25.08.2015[…] Der Betriebsrat bestimmt mit. Er überwacht das Einhalten der Vorschriften, was eine große Herausforderung ist. Dabei hat er das Recht, zur Erfüllung seiner Aufgaben Sachverständige hinzuzuziehen. Bereits im Planungsstadium ist die Interessenvertretung über die Gestaltung von Arbeitsräumen, über technische Anlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe oder Arbeitsplätze rechtzeitig zu unterrichten. Zudem kann der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG uneingeschränkt bei allen Regelungen der BetrSichV mitbestimmen, die dem Arbeitgeber einen Entscheidungsspielraum lassen. […]
- BetrSichV:
- http://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/betrsichv.html
- http://www.buzer.de/gesetz/11477/index.htm
- 1. Überarbeitung 2015: http://www.buzer.de/gesetz/603/l.htm
- 2. Überarbeitung 2015: http://www.buzer.de/gesetz/11477/l.htm
(Paternoster: http://www.buzer.de/gesetz/11661/index.htm)
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