Betriebsratsschulung zum Thema Burnout

http://www.business-netz.com/artikel/Personal/Betriebsrat/Burnout-Seminar-ist-fuer-Gesundheitsschutz-am-Arbeitsplatz-erforderlich

… Das Gericht entschied den Rechtsstreit zugunsten des Betriebsrats. Der Arbeitgeber sei gemäß § 40 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet, die aus der Teilnahme des Betriebsratsmitgliedes resultierenden Schulungskosten zu tragen, weil der Betriebsrat das auf der Schulung vermittelte Wissen für seine Tätigkeit benötige.
Die Schulung “Burnout im Unternehmen” vermittle Fachwissen in einem Bereich, der zum Aufgabengebiet eines örtlichen Betriebsrates gehöre. Dies folge aus § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG, wonach der Betriebsrat bei Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz mitzubestimmen habe. Der örtliche Betriebsrat könne die Schulung für sich beanspruchen und müsse sich nicht – wie der Arbeitgeber meinte – darauf verweisen lassen, dass der Gesamtbetriebsrat für dieses Thema zuständig sei. Der örtliche Betriebsrat müsse in der Lage sein, Gesundheitsgefährdungen in seinem Betrieb zu erkennen und auf Abhilfemaßnahmen zu drängen. Dabei sei er mit Blick auf das im Rahmen des § 87 BetrVG bestehende Initiativrecht nicht darauf angewiesen, dass der Arbeitgeber das Thema Gesundheitsschutz aufgreife. Vielmehr habe er die Kompetenz, von sich aus Maßnahmen auf örtlicher Ebene, die er für sinnvoll halte, vorzuschlagen und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln (ArbG Essen, Beschluss vom 30.06.2011, Az.: 3 BV 29/11). …

Siehe auch: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=ArbG Essen&Datum=30.06.2011&Aktenzeichen=3 BV 29/11
Den Hinweis auf dieses Urteil fand ich in http://www.no-burn-out.de/arbeitgeber/juristischelinks/

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