Aus Fünf mach Vier

Arbeitgeber halten sich jetzt beim Einbezug psychischer Belastungen zunehmend an vier “psychischen Faktoren” fest, die man in einer Leitlinie der GDA findet:

  • Arbeitsaufgabe und deren Auswirkungen auf die Mitarbeiter,
  • Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten,
  • sozialen Bedingungen,
  • Arbeitsplatz‐ und Arbeitsumgebungsbedingungen,

Wie man sieht, sind das aber fünf Faktoren. Es geht nicht, den Arbeitnehmervertretern einfach die ersten vier Faktoren aus der Leitlinie in irgendeiner Checkliste zum Abhaken vorzulegen und dann zu behaupten, man habe damit alle Kategorien vollständig erfasst. Der fünfte Punkt muss mit den Arbeitnehmervertretern betriebsbah vereinbart werden: “Die Aufzählung ist nicht abschließend.”
Ich verstehe nicht, dass Arbeitgeber jetzt einfach vier Punkte aus einer Liste abschreiben. Erst jammern sie, ihnen würden zu viele Vorschriften gemacht. Gibt man ihnen aber einen Gestaltungsspielraum (Punkt 5), dann füllen sie ihn nicht aus. Liegt das daran, dass die Gestaltung mitbestimmungspflichtig ist?
Auch bei der Ausfüllung der ersten vier Punkte besteht Mitbestimmungspflicht. Ausführlicher findet man die vier Punkte in der LV 52 des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (LASI), und zwar schon im Jahr 2009. Man hätte hier nicht erst auf die GDA warten müssen.