Bundestag: Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
Drucksache 17/10026, 2012-07-03
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/102/1710229.pdf
(oder http://blog.psybel.de/wp-content/uploads/2012/07/1710229vorab.pdf)

4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Aufsichtspersonen ausreichend qualifiziert sind, um den Anforderungen bei der Besichtigung von psychischen Gefährdungen angemessen gerecht zu werden?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht, und welche Maßnahmen plant die Regierung?

Die Integration des Gefährdungsfaktors „psychische Belastung“ in die Arbeitsschutzaufsicht erfordert eine veränderte Herangehensweise. Die bisherigen Konzepte greifen hier nicht. Psychische Belastungen sind im Rahmen von Betriebsbesichtigungen nur schwer zu ermitteln. Ein einfacher Soll-Ist-Vergleich (wie z. B. bei physikalischen oder stoffbezogenen Grenzwerten) ist nicht mögich. Psychische Belastungen müssen im Rahmen von Gesprächen mit dem Arbeitgeber und den Beschäftigten sowie durch intensive Beobachtungen vor Ort ermittelt werden. Eine solche Vorgehensweise ist zeit- und personalaufwändiger als die bisherige Ermittlung der klassischen Gefährdungsfaktoren, die in Verordnungen und staatlichen Regeln weitgehend konkretisiert sind. Erste Schritte zur Qualifizierung der Aufsichtsbeamtinnen und -beamten haben die Länder und die Unfallversicherungsträger bereits frühzeitig eingeleitet. So wurde im Jahr 2009 die LASI-Veröffentlichung LV 52 „Integration psychischer Belastungen in die Beratungs- und Überwachungspraxis der Arbeitsschutzbehörden der Länder“ erarbeitet. Mit der Umsetzung der LV 52 wurde durch ein spezielles länderübergreifendes Schulungskonzept begonnen. Im Rahmen des „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ der GDA wird die Qualifizierung der Aufsichtspersonen der Länder und auch der Unfallversicherungsträger einen Schwerpunkt darstellen. Eine „Leitlinie Beratung und Überwachung zu psychischer Belastung“ ist in Vorbereitung.

(Links nachträglich eingetragen)
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