Aufsichtspersonen nutzen ihre Möglichkeiten nicht

2011-10-17 (07:57): An Christine Haderthauer, Bayerische Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
http://www.facebook.com/topic.php?uid=121811334556687&topic=61

Es ist für Gewerbeaufsichtspersonen oft schwierig, in den Betrieben den Einbezug psychischer Belastungen in den Arbeitsschutz zu überprüfen. Die Überprüfung des § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung ist aber ganz einfach. Warum aber nutzen Aufsichtspersonen ihre Möglichkeiten nicht? Bittet sie irgend jemand wirksam um Zurückhaltung?
http://www.gesetze-im-internet.de/bildscharbv/__3.html

 
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