Auch die Ärztezeitung kann sich mal irren

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/praevention/article/866798/arbeitsplatz-stress-risiken-oft-nicht-ernst-genommen.html (2014-08-19)

[…] Der Gesetzgeber hat reagiert und das Arbeitsschutzgesetz erweitert: Seit Ende 2013 sind Arbeitgeber gehalten, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz auch psychische Belastungen zu erfassen. […]

Das ist wieder einmal eine Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass die Änderung des Arbeitsschutzgesetzes nur eine Klarstellung bereits geltenden Rechts war. Arbeitsbedingte psychische Belastungen nicht in einer Gefährdungsbelastung zu erfassen, ist im Prinzip schon seit 1996 mindestens eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings durch die Überforderung der behördlichen Aufsicht jahrelang toleriert wurde.