Altersteilzeit


http://www.paradisi.de/Freizeit_und_Erholung/Gesellschaft/Ruhestand/Artikel/22356.php

[…] Allerdings fällt es Menschen häufig schwer, bis 65 in Vollzeit zu arbeiten. So sind in diesem Zusammenhang vor allem psychische und physische Einschränkungen zu nennen, welche dafür sorgen, dass die Bewältigung des Arbeitsalltags kaum noch gelingt.
Das Prinzip der Altersteilzeit
In diesem Fall kann der Weg der Altersteilzeit eingeschlagen werden. So handelt es sich bei dieser um eine Übergangsphase, welche zwischen der Vollzeitarbeit und dem Ruhestand geschaltet wird. Dabei werden die Arbeitsstunden reduziert, wodurch der Arbeitnehmer weniger belastet wird. […]

Ist das so? Wie Sie inzwischen sicherlich begriffen haben, müsste der Arbeitsplatz zunächst einmal für den Mitarbeiter erhalten bleiben und dazu auf Fehlbelastungen überprüft werden. Außerdem müssten frühere Gefährdungsbeurteilungen angesehen werden. Da ja in Deutschland alles rechtmäßig zugeht, haben die Mitarbeiter in deutschen Betrieben schon seit vielen Jahren Gefährdungsbeurteilungen der Arbeitätze archivieren können. Da darin psychische Belastungen einbezogen werden mussten, wurden sie auch einbezogen. So funktioniert das in einem Rechtsstaat. Oder irre ich mich da?
 
Mehr zur Altersteizeit: https://age50.wordpress.com/tag/altersteilzeit/

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