Aufgefrischte Arbeitsschutzverordnung

Mit dem Rechtsetzungsverfahren werden zwei Arbeitsschutzverordnungen geändert. Die Bildschirmarbeitsverordnung ist auch betroffen. Damit gibt es drei Änderungen:

  1. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Artikel 1
  2. und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) in Artikel 2.
  3. Die Inhalte der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) werden in die ArbStättV übernommen. Artikel 3 regelt das Inkrafttreten der Änderungen und das Außerkraftsetzen der BildscharbV.

Ich bin durch http://www.tagesschau.de/inland/arbeitsschutzverordnung-101.html auf das Gejammer der Arbeitgeber aufmerksam geworden. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer arbeitet mit einem alten Ablenkungsmanöver: Er kritisiert unwichtigere Punkte, die aber auf den ersten Blick erst einmal lächerlich und bürokratisch aussehen. Die wichtigen Verbesserungen für Arbeitnehmer, um die es in der Hauptsache geht, spricht Kramer natürlich nicht an.
Gemach. Die Tagesschau schreibt: “Ob das Ganze tatsächlich so kommt, soll nun von der Bundesregierung geprüft werden. Das Kabinett hatte die Verordnung zwar bereits verabschiedet, der Bundesrat hat sie nach Prüfung jedoch wieder an die Regierung zurückgeschickt.”