2002: Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen

Viele Arbeitgeber tun so, als ob erst jetzt Leitlinien zur Beurteilung psychischer Belastungen geliefert werden liefern würde. Sie meinen damit die Leitlinien der GDA. Das ist eine Falschdarstellung der Tatsachen. Richtig ist, dass es beispielsweise schon im Jahr 2002 von der gesetzlichen Unfallversicherung eine gute Leitlinie für Aufsichtspersonen gab. Weil damit aber auch Führungsstile unter die Lupe genommen werden sollten, passte das der BDA nicht so recht in den Kram. Dabei ist gerade die Führung ein entscheidender Faktor bei der Reduzierung psychischer Fehlbelastungen. Das ging der BDA wohl zu sehr ans Eingemachte.
Die Veröffentlichungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zeigen, dass den Arbeitgeber schon seit langer Zeit Hilfen zum Einbezug psychischer Belastungen zur Verfügung standen. Weiterhin gab und gibt es sehr gute Veröffentlichungen des LASI (Länderausschuss für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit).
Es gibt also keine Ausreden für die große Mehrheit der Arbeitgeber, die sich trotz vorhandener Leitlinien entschlossen hatten, psychische Belastungen nicht vorschriftsmäßig in den Arbeitsschutz einzubeziehen. Da die Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften für ihre Aufsichtsaufgaben nicht ausreichend ausgestattet wurden, konnten Arbeitgeber sich ausrechnen, dass für sie die Missachtung ihrer Pflichten kostengünstiger war, als die Befolgung der Arbeitsschutzvorschriften.

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